Regeln
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 20. November 2009 um 08:06 GMT+01:00
Regelinformationen 2010
Neue Groove-Regelung ab 2010
Ab 2010 werden die Regeln für die Grooves, also die "Rillen" auf dem Schlägerblatt, geändert.
Zumindest erstmal für die Profis.
Das haben der R&A St. Andrews sowie die USGA jetzt beschlossen.
Nach intensiven Tests wurde herausgefunden, dass die modernen U-Grooves deutlich mehr Spin
auf den Ball bringen, insbesondere wenn der Ball aus dem Rough gespielt wird. Laut der
Regelinstitute macht es praktisch keinen Unterschied mehr, ob der Ball auf dem Fairway liegt
oder nicht.
Bei der neuen Regel werden die Größe der Grooves und die Schärfe der Kanten reglementiert.
Großräumige Grooves bieten die Möglichkeit mehr Fremdmaterial wie Wasser oder Gras aufzunehmen.
Schaftkantige Grooves führen zu einem besseren Konatkt zwischen Schlagfläche und Ball.
Betroffen sind Eisen mit einem Loft von 25 Grad und mehr, generell ab Eisen 5 abwärts.
Die Regeländerung wird für die internationalen Touren ab 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Für Top-Amateure und bei anderen Profi-Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2014.
Die "breite Masse" muß sich mit den Änderungen wohl erst ab 2024 auseinandersetzen, da soll
die Regel dann für alle Amateure gelten. (R&A New Groove Rules)
Regelinformationen 2008
Regeländerung für Driver ab 2008
Zum 1.1.2008 wird es eine Regeländerung für Driver geben. Die Beschränkung des so genannten "Trampolineffektes" bei Golfschlägern, die seit dem Jahr 2003 nur bei internationalen Wettspielen gilt, wird spätestens ab 1.1.2008 eine für alle Spieler gültige Golfregel. Link: Nicht mehr konforme Driver
Ziffer 4.c Trampolineffekt des Schlägerkopfes
Hier wird unter Bezug auf ein separates Testverfahren ein höchstzulässiger Trampolineffekt eines
Golfschlägerkopfes festgesetzt. Jegliche Schläger mit einem höheren Wert sind ab dem 01.01.2008
nicht mehr zugelassen.
Es ist hier wie folgt zu unterscheiden:
- Hat eine Spielleitung die "List of Conforming Driver Heads" ausdrücklich in der Ausschreibung eines Wettspiels in Kraft gesetzt, so muss ein Schläger gespielt werden, der auf dieser Liste enthalten ist, es sei denn, er wäre vor 1999 gebaut worden.
- Wird die in a) genannte Liste nicht ausdrücklich in Kraft gesetzt, so muss ein fraglicher Schläger nicht in dieser Liste aufgeführt sein, muss aber dennoch den Bestimmungen entsprechen, wenn er getestet würde. Keinesfalls darf er in der "List of Non-Conforming Drivers" enthalten sein.
Schläger, die auf beiden Listen fehlen, müssen demnach nicht automatisch einen zu hohen Trampolineffekt haben, sind jedoch unzulässig, wenn ein Schläger verlangt wird, der ausdrücklich zugelassen ist. Eine Spielleitung ist nicht berechtigt, die Anwendung dieser Regel zu ignorieren.
Regel 4-2 Veränderte Spieleigenschaften und Fremdstoff, Strafenvermerk
Das Mitführen, jedoch nicht Benutzen, eines unzulässigen Schlägers oder eines Schlägers, der den Bestimmungen der Regel 4-2 widerspricht, wird auf die gleiche Strafe wie für das Mitführen von mehr als 14 Schlägern geändert (Zwei Strafschläge je Loch, max. 4 Strafschläge). Erst wenn ein Spieler einen Schlag mit einem unzulässigen Driver macht, fällt als Strafe die Disqualifikation an.
Regel 12-2 Ball identifizieren
Regel 12-2 schränkt nicht mehr ein, an welchen Stellen des Platzes der Ball identifiziert werden darf. Dies darf also nun auch im Gegensatz zu früher im Hindernis geschehen, wo es bisher verboten war. (siehe auch entsprechende Änderung zu Regel 15-3, Strafloses Spielen eines falschen Balls im Hindernis entfällt).
Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Nutzung von Ausrüstung
Die Regel enthält nun eine Anmerkung, die die Einführung einer Platzregel zum Gebrauch von Entfernungsmessern ermöglicht. Ohne eine solche Platzregel bleiben jegliche Entfernungsmesser verboten. Wird die Platzregel erlassen, so dürfen nur Geräte verwendet werden, die ausschließlich die direkte Messstrecke anzeigen und keine anderen Rechenfunktionen enthalten.
Regel 15-3 Falscher Ball
Da ein Spieler nach Regel 12-2 (s. o.) seinen Ball nun auch im Hindernis identifizieren darf, ist er auch dort dafür verantwortlich, den richtigen Ball zu spielen. Dementsprechend fallen für das Spielen eines falschen Balls im Hindernis nun zwei Strafschläge an.
Regel 16-1e Über oder auf der Puttlinie stehen
Wenn ein Spieler unabsichtlich oder um seinen Mitbewerben nicht in die Puttlinie zu treten auf oder quer über seiner Puttlinie steht, so gilt dies nicht als Verstoß gegen Regel 16-1e. Eine regelmäßige Puttroutine, die eine solche Standposition zum Inhalt hat, bleibt jedoch unzulässig (bisher nur in einer Entscheidung geregelt).
Regel 19-2 Ball in Bewegung abgelenkt oder aufgehalten; Durch Spieler, Partner, Caddie oder Ausrüstung
Trifft der Ball eines Spielers nach einem Schlag dessen Ausrüstung, Caddie oder den Spieler selbst, so zieht dieser sich nur noch einen Strafschlag und nicht mehr zwei Strafschläge bzw. Lochverlust zu.
Regel 20-7c Vom falschen Ort spielen: Zählspiel
Hier wurde eine Anmerkung hinzugefügt, die die Doppelstrafe vermeidet, wenn ein Spieler vom falschen Ort spielt und fälschlich einen Ball ersetzt (siehe entsprechende Änderung zu Regel 15-2)
Regel 24-1 Bewegliche Hemmnisse
Es ist zukünftig erlaubt, einen bedienten, hingelegten oder hochgehaltenen Flaggenstock zu bewegen, auch wenn ein Ball in Bewegung ist.
Regel 27-1 Strafschlag und Distanzverlust, Ball im Aus, Ball nicht innerhalb von fünf Minuten gefunden
Der Begriff "berechtigte Anzeichen" wird durch "bekannt oder so gut wie sicher" ersetzt, wenn zu bestimmen ist, ob ein nicht gefundener Ball als in einem Hemmnis (Regel 24-3), in ungewöhnlich beschaffenem Boden (Regel 25-1c) oder in einem Wasserhindernis (Regel 26-1) liegend angesehen werden darf. Siehe entsprechende Änderungen der Erklärung "Verlorener Ball" und Regel 18-1
Regelinformationen bis 2007
Golfregeln (inkl. Amateurstatut) und DGV-Vorgabensystem 2004-2007
Die wichtigsten Änderungen.
Infoblatt des DGV zum CSA-System 2007
9-Löcher-Turniere (VGK 3 und Puffer)
Etikette
Die Etikette wurde gründlich überarbeitet und ergänzt. Es wird jetzt sehr viel genauer und ausführlicher aufgeführt, welches Verhalten nicht erwünscht ist und welche Handlungen von einem Spieler erwartet werden.
Der Abschnitt "Sicherheit und Rücksichtnahme" wurde erstmals ergänzt um eine Beschreibung des "Spirit of the Game:"
(Spirit of the Game).
Im Abschnitt "Vorrecht auf dem Golfplatz" wird zur Verbesserung des Spieltempos eine Empfehlungausgesprochen, dass unabhängig von der Anzahl Spieler in der Gruppe die schnellere Gruppe das Vorrecht auf dem Platz hat, vorbehaltlich einer anderen Regelung durch einzelne Golfanlagen.
Die Empfehlungen zur "Schonung des Golfplatzes" weisen nun darauf hin, dass ein Spieler nicht nur die von ihm verursachten Schäden (Spuren im Bunker oder Balleinschlaglöcher), sondern auch alle anderen derartigen Spuren in seiner Nähe ausbessern sollte. Die Zusammenfassung der Etikette erwähnt erstmalig, dass ein Spieler bei einem schwerwiegenden Etiketteverstoß nach Regel 33-7 disqualifiziert werden kann.
Regel 3-3. Zweifel über Spielweise; Zählspiel
Wenn ein Spieler sich im Zählspiel über das anzuwendende Verfahren nicht sicher ist, kann er einen zweiten Ball spielen und die Spielleitung vor Abgabe der Zählkarte fragen, welcher der beiden Bälle für sein Ergebnis zählt. Bei gleichen Ergebnissen mit beiden Bällen war die Meldung dieser Regelanwendung an die Spielleitung nicht erforderlich. Neuerdings muss der Spieler den Sachverhalt in allen Fällen der Spielleitung berichten, auch wenn er der Ansicht ist, mit beiden Bällen das gleiche Ergebnis gespielt zu haben, da er sich evtl. in einem der beiden Fälle unbewusst eine Strafe zugezogen hat.
Ausnahme 2 zu Regel 13-4. Ball im Hindernis; Verbotene Handlungen
Bisher durfte der Caddie des Spielers vor dem Schlag des Spielers aus einem Bunker den Bunker harken. Dieser Punkt ist entfallen, es darf nun erst nach dem Schlag geharkt werden (auch wenn der Ball nach dem Schlag noch im Bunker liegt).
Regel 16-1a. Puttlinie berühren
Bisher durften lose hinderliche Naturstoffe auf dem Grün nur mit der Hand oder dem Schläger aufgesammelt oder beiseite gefegt werden. Nun kann der Spieler lose hinderliche Naturstoffe auf dem Grün auf beliebige Art und Weise entfernen, vorausgesetzt, er drückt nicht irgend etwas nieder.
Regel 18-2c und Regel 23-1. Lose hinderliche Naturstoffe; Erleichterung
Regel 18-2c entfällt und Regel 23-1 wurde ergänzt. Bisher zog sich ein Spieler automatisch
einen Strafschlag zu, wenn sich sein Ball im Gelände nach dem Berühren eines losen hinderlichen
Naturstoffs innerhalb einer Schlägerlänge des Balls bewegte. Die Bewegung des Balls beim Entfernen
eines losen hinderlichen Naturstoffs ist jetzt Gegenstand der Regel 23-1 und 18-2a.
Es wird nun also dabei überprüft, ob der Spieler durch seine Handlung das Bewegen des Balls verursacht hat.
Regel 24-2b. Unbewegliches Hemmnis; Erleichterung
Genau wie bei der Behinderung durch ungewöhnlich beschaffenen Boden im Bunker (Zeitweiliges
Wasser, Tierloch usw.) darf der Spieler nun auch bei der Behinderung durch ein unbewegliches
Hemmnis (z. B. Treppenstufe oder Drainagerohr) seinen Ball nicht nur wie bisher straflos im
Bunker sondern auch mit einem Strafschlag außerhalb des Bunkers fallen lassen.
Die Regeln 24-2b und 25-1b wurden damit weiter vereinheitlicht.
Regel 24-3. Ball im Hemmnis verloren
Die bisherige Regel 24-2c (Ball im unbeweglichen Hemmnis verloren) wurde zur "Regel 24-3", da jetzt auch bewegliche Hemmnisse darin berücksichtigt werden (24-2 befasst sich nur mit unbeweglichen Hemmnissen). Den Ball im beweglichen Hemmnis zu verlieren kann zum Beispiel in einem gefüllten beweglichen Mülleimer vorkommen.
Regel 33-7. Strafe der Disqualifikation
Hier wurde ergänzt, dass durch die Spielleitung auch bei einem schwerwiegenden Etiketteverstoß die Strafe der Disqualifikation ausgesprochen werden kann. Ein schwerwiegender Etiketteverstoß kann z.B. darin bestehen, andere Spieler wissentlich durch einen Schlag zu gefährden, trotz Aufforderung zur Unterlassung fortgesetzt Etiketteverstöße zu begehen oder sich in einer Art und Weise zu verhalten, für die der Hausrechtsinhaber ggf. auch ein Platzverbot aussprechen würde.
Es wird vom R&A empfohlen, üblicherweise erst im Wiederholungsfall eine Disqualifikation auszusprechen (neue Entscheidung 33-7/8). Hinweis: Dies ist eine Entscheidung der Spielleitung. Ein einzelnes Mitglied der Spielleitung kann diese Strafe nicht verhängen.
Schlägerlänge / Schlägerkopf
Die Gesamtlänge wird auf 1.219,2 mm (48'') begrenzt. Putter sind hiervon ausgenommen. Die Größe des Schlägerkopfes von Hölzern darf höchstens 470 cm3 betragen. Für Schläger, die bereits vor dem 01.01.2004 benutzt oder verkauft wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2004.
Regel 3-2. Wertgrenze
Die Wertgrenze für Preise wird auf 750 Euro angehoben. Es wurde ein Absatz ergänzt, dass alle Maßnahmen, die der Umgehung dieser Regelung dienen (bestimmte Art von Verlosung, Tombola o.ä.), ebenfalls einen Verstoß gegen das Amateurstatut darstellen.
Regel 4-2.g Erstattung von Auslagen
Auslagenerstattung (Fahrtkosten, Hotel) bei gesponserten Wettspielserien ist wie bisher nur
zulässig, wenn diese vom DGV genehmigt wurde. Die Genehmigungsnummer muss nun auf der Ausschreibung
erscheinen, damit sie wirksam erteilt ist. Diese bisherige Entscheidung zum Amateurstatut wurde
jetzt in das Amateurstatut übernommen.
Regel 6-2 und Regel 6-3 Namens- und Bildverwertung / Persönliches Erscheinen
Hier wird genauer als bisher aufgeführt, welche Handlungen im Bereich Werbung bzw. Sponsoring für Einzelspieler und Mannschaftsspieler zulässig sind.
Ziffer 16.3 Vorgabenwirksame Ergebnisse
Zur Ermittlung, ob nicht einmal 10% der Ergebnisse der Teilnehmer eines Wettspiels im Pufferbereich oder besser liegen, werden nun (nach der zuerst notwendigen Feststellung offensichtlich ungünstiger Spielbedingungen!) die Ergebnisse aus der DGV-Vorgabenklasse 6 (Clubvorgaben) nicht mehr berücksichtigt.
Ziffer 17.3 Extra Day Scores
EDS-Runden sind nun auch in der DGV-Vorgabenklasse 3 (DGV-Stammvorgabe 11,5-18,4) zulässig. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Spieler der DGV-Vorgabenklasse 4.
Ziffer 20.3 Erstmaliges Erlangen einer DGV-Stammvorgabe
Der Vorgabenausschuss kann auch auswärtige Wettspielergebnisse zur erstmaligen Erlangung einer DGV-Stammvorgabe -36,0 oder besser generell oder im Einzelfall anerkennen. Wenn ein DGV Mitglied auswärtige Ergebnisse zur erstmaligen Erlangung einer DGV-Stammvorgabe nicht generell anerkennen möchte, so könnte er sich z. B. danach richten, wie die bisherigen Ergebnisse des Spielers auf dem Platz seines Heimatclubs lauteten. Hat ein Spieler sich z.B. in seinem Heimatclubbisher ebenfalls kontinuierlich unterspielt, so könnte eine auswärtige Unterspielung auf eine DGV Stammvorgabe eher akzeptiert werden als in einem Fall, in dem der Spieler auf dem Platz des Heimatclubs kaum einmal im Bereich einer Unterspielung gelegen hat oder dort sogar noch nie an einem Wettspiel teilgenommen hat.

