Regeln

Zuletzt aktualisiert am Montag, 16. März 2009 um 18:43 GMT+01:00

DGV - Jährliche Vorgabenüberprüfung

Quelle: Anhang DGV-Vorgabensystem 2007 - 2010
Einzelheiten und Entscheidungen zu den Grundlagen des DGV-Vorgabensystems

21/10 Kennzeichnung der Aktualität ...

... von Stammvorgaben durch die Anzahl der vorgabenwirksamen Ergebnisse im Vorjahr und im laufenden Jahr. Ab dem 01.01.2008 gilt für Spieler der Vorgabenklassen 1 bis 5 folgende Regelung:

Die Aktualität der Stammvorgaben von Spielern wird auf dem Vorgabenstammblatt und auf Vorgabenbestätigungen gekennzeichnet, indem sowohl die Anzahl vorgabenwirksamer Ergebnisse des Vorjahres wie auch die bereits im Vorgabenstammblatt enthaltene Anzahl vorgabenwirksame Ergebnisse im laufenden Jahr gesondert ausgewiesen wird.
Spielleitungen dürfen in der Ausschreibung von Wettspielen festlegen, dass Spieler ohne eine bestimmte Anzahl von vorgabenwirksamen Ergebnissen im Vorjahr oder im laufenden Jahr nicht an dem Wettspiel teilnehmen dürfen oder nur außer Konkurrenz spielen, um ggf. unzutreffende Stammvorgaben aus der Preiswertung fernzuhalten.
Es wird empfohlen, diese Spieler jedoch an Wettspielen teilnehmen zu lassen, damit sie schnellstmöglich wieder eine Anzahl von Ergebnissen erzielen können, die sie von einer solchen Einschränkung befreit, um dann wieder in Konkurrenz um Preise spielen zu können (falls ihnen dies vorab verwehrt wurde).

25/1 Verfahren und Softwareanforderungen zur Auswahl der Vorgabenstammblätter, die zur jährlichen Überprüfung der Vorgaben anstehen

Anmerkung: Damit alle Spieler, Vorgabenausschüsse und Softwarehersteller sich mit der nachfolgenden Bestimmung vertraut machen können, tritt Ziffer 25/1. erst zum 01.01.2008 in Kraft und wird somit erstmals auf die im Jahr 2007 erspielten Ergebnisse angewandt.

Nach Ziffer 25 muss der Vorgabenausschuss eines DGV-Mitglieds grundsätzlich nach Jahresende sobald wie möglich eine Überprüfung aller Vorgaben vornehmen. Diese jährliche Überprüfung ist für alle Spieler verbindlich vorgeschrieben. Bei dieser jährlichen Überprüfung soll der Vorgabenausschuss die Stammvorgaben aller Spieler überprüfen und anpassen, die in der vergangenen Saison mindestens vier vorgabenwirksame Ergebnisse erspielt haben. Bisher haben manche Vorgabenausschüsse diese Überprüfung noch nie durchgeführt, da es keine Richtlinien hierzu gab und ohne eine Software die Arbeit, die Vorgabenstammblätter aller Mitglieder anzuschauen, zu zeitintensiv gewesen wäre. Die folgenden Richtlinien sollen den Vorgabenausschüssen im Sinne der Ziffer 25 bei der Überprüfung der Vorgaben behilflich sein. Eine Analyse der Vorgabenstammblätter mit Hilfe des Computers nimmt dem Vorgabenausschuss die Arbeit ab, die für eine Überprüfung in Frage kommenden Vorgabenstammblätter auszuwählen und schlägt zugleich eine Anzahl Schläge vor, um die die Vorgabe des jeweiligen Spielers heraufgesetzt werden sollte. Alle diese Änderungsvorschläge der Software sind jedoch erst gültig, wenn sie vom Vorgabenausschuss beschlossen wurden. Die Anzahl Schläge einer möglichen Herabsetzung werden von der Software nicht vorgeschlagen, sondern sind vom Vorgabenausschuss allein festzulegen.

Bei einer ordnungsgemäßen Überprüfung sind alle Aspekte der Spielergebnisse eines Jahres zu berücksichtigen. Hierzu zählen die Anzahl Runden, die gespielt wurden (wenn diese festzustellen sind) und die Anzahl eingereichter vorgabenwirksame Ergebnisse, weiterhin Ergebnisse in Vierern, Mannschaftsund Lochspielwettbewerben, die alle in Betracht gezogen werden sollten. Dies ist besonders wichtig bei Spielern, die relativ wenige Ergebnisse (vier bis fünf) in der Saison erspielt haben, aber die häufig in nicht vorgabenwirksamen Wettspielen teilnehmen.

Grundlage des DGV-Vorgabensystems ist die Annahme, dass jeder Spieler auf jedem Loch versucht, so gut wie möglich zu spielen und dass er im Laufe des Jahres so viele Ergebnisse wie möglich, jedoch nicht weniger als vier Ergebnisse erspielt.

Alle Stammvorgaben, zu denen weniger als vier vorgabenwirksame Ergebnisse im abgelaufenen Kalenderjahr vorliegen, sind statistisch nicht aussagekräftig. Demnach fehlt zu diesen Stammvorgaben eine hinreichende Information zu deren Überprüfung und Anpassung, da die Anzahl Ergebnisse die Spielfähigkeit des Spielers nicht genügend genau widerspiegeln. Derartige Stammvorgaben werden auf der Liste der jährlich zu überprüfenden Vorgaben deshalb nicht aufgeführt. Sie bleiben unverändert und werden im Folgejahr entsprechend Ziffer 21.10 behandelt.

Die Überprüfung "aktueller" DGV-Stammvorgaben wird wie folgt durchgeführt:
a) Zu erwartendes durchschnittliches Stableford-Ergebnis Das "zu erwartende durchschnittliche Stableford-Ergebnis" (Expected Mean Stableford Score = EMSS) ist das aus Vorgabenstatistiken ermittelte Stableford- Ergebnis, das ein Spieler mit einer zutreffenden Vorgabe relativ wahrscheinlich auf einer Runde von 18 Löchern erzielen wird. Da ein Spieler nicht in jeder Runde ein Ergebnis in der für ihn gültigen Pufferzone erspielen wird, ist es offensichtlich, dass das EMSS unterhalb der jeweils zutreffenden Pufferzone liegt. Ein EMSS kann für jede Stammvorgabe errechnet werden, wird jedoch zur Vereinfachung nur für sieben Bereiche von Stammvorgaben berechnet, die nicht mit den Vorgabenklassen übereinstimmen:

Stammvorgabe Expected Mean Stableford Score
= EMSS
-2,4 34
2,5 - 5,4 33
5,5 - 9,4 32
9,5 - 13,4 31
13,5 - 18,4 30
18,5 - 26,4 29
26,5 - 36 28

b) Verfahren zur Ermittlung des EMSS
Das nachfolgende Verfahren 1.-4. wird mit Hilfe eines Computers angewandt und identifiziert verschiedene Kategorien von Spielern. Es wird so erwartet, dass damit erfolgende Aufteilung in zu überprüfende Stammvorgaben und (eine große Anzahl) nicht zu überprüfende Stammvorgaben dem Vorgabenausschuss die Arbeit der jährlichen Überprüfung erheblich erleichtert und zu einer größeren Genauigkeit führt.

1. Stammvorgaben von Spielern mit weniger als vier vorgabenwirksamen Ergebnissen werden ausgewählt und bleiben unverändert. Anmerkung: Der Vorgabenausschuss muss sich bewusst sein, dass diese Vorgaben nicht erlöschen oder gesperrt sind, jedoch ggf. nach Festlegung durch den Golfclub nicht zur Teilnahme an bestimmten Wettspielen berechtigen.

2. Im vergangenen Jahr erspielte Stammvorgaben dürfen nicht heraufgesetzt werden, können jedoch für eine zusätzliche Herabsetzung in Betracht gezogen werden.

3. Die Leistung jedes Spielers, der in der abgelaufenen Saison wenigstens vier vorgabenwirksame Ergebnisse erspielt hat, wird durch die Ermittlung des Durchschnitts der besseren Hälfte seiner Stableford-Nettoergebnisse ausgedrückt:

Beispiel 1:
Ein Spieler erspielt in einem Kalenderjahr sechs vorgabenwirksame Ergebnisse: (Stableford-Nettopunkte) 24, 35, 32, 28, 30 und 25. Der Durchschnitt der besseren Hälfte liegt bei (35+32+30) / 3 = 32,3.

Beispiel 2:
Ein Spieler erspielt in einem Kalenderjahr fünf vorgabenwirksame Ergebnisse: (Stableford-Nettopunkte) 24, 28, 25, 29 und 32. Der Durchschnitt der besseren Hälfte liegt bei (28+29+32) / 3 = 29,6. Anmerkung: Im Fall einer ungeraden Anzahl Ergebnisse zählt das mittlere Ergebnis zu den besseren Ergebnissen.

Beispiel 3:
Ein Spieler erspielt in einem Kalenderjahr vier vorgabenwirksame Ergebnisse: (Stableford-Nettopunkte) 24, 31, No Return und 36. Der Durchschnitt der besseren Hälfte liegt bei (31 +36) / 2 = 33,5.
Anmerkung: Ein „No Return“ sollte in Stableford-Wettspielen eher selten vorkommen. Der Vorgabenausschuss sollte sich bewusst sein, dass es sich in solchen Fällen um den Versuch handeln könnte, die Vorgabe zu manipulieren.

4.Der Durchschnittswert der besseren Hälfte der Stableford-Ergebnisse eines Spielers kann mit dem EMSS der für ihn zutreffenden Vorgabe verglichen werden. Durch den Computer werden einfach folgende Gruppen von Spielern identifiziert:
a) Der Durchschnittswert der besseren Hälfte der Stableford-Ergebnisse des Spielers liegt drei oder mehr Punkte über dem unteren Wert der für ihn gültigen Pufferzone. Entsprechend Ziffer 24.1 und 24.2 sollte die Vorgabe des Spielers herabgesetzt werden.

Vorgabenklasse Pufferzone Untere Grenze der Pufferzone
+ 5 Punkte
1 35 - 36 40
2 34 - 36 39
3 33 -36 38
4 32 - 36 37
5 31 - 36 36

b) Der Durchschnittswert der besseren Hälfte der Stableford-Ergebnisse des Spielers liegt gleich oder höher als das für ihn geltende EMSS, aber nicht drei oder mehr Punkte über dem unteren Wert der für ihn gültigen Pufferzone. Die Vorgabe des Spielers wird üblicherweise nicht verändert.

Beispiel:
Die Stammvorgabe eines Spielers ist 4,2 => EMSS = 33. Die Summe der Untergrenze seiner Pufferzone + 5 ergibt 35 + 5 = 40 Die Vorgabe des Spielers bleibt unverändert, wenn ...
33 <= Durchschnittsergebnis <= 40

c) Der Durchschnittswert der besseren Hälfte der Stableford-Ergebnisse des Spielers niedriger als das für ihn geltende EMSS. Es wird empfohlen, die Vorgabe des Spielers um den Unterschied zwischen seinem Durchschnitt und dem EMSS heraufzusetzen, jedoch nicht mehr als in nachfolgender Tabelle:

Vorgabenklasse Maximal Heraufsetzung
in Schlägen
1 1,0
2 1,5
3 2,0
4 2,5
5 3,0

Der Computer sucht verbindlich diejenigen Stammvorgaben aus, die für eine Veränderung in Betracht zu ziehen sind und schlägt (nur für Heraufsetzungen) dazu eine Anzahl Schläge vor. Der Vorgabenausschuss ist dann verpflichtet, diese automatisch erzeugten Vorschläge sowie alle anderen verfügbaren Daten zu beurteilen und dann nach einem Beschluss die endgültige Anpassung vorzunehmen.
Anmerkung: Die EGA behält sich vor, die o. g. Richtlinien nach sorgfältiger Auswertung aller verfügbaren Daten von jährlichen Überprüfungen jährlich anzupassen.

Antwort auf Clubanfrage an den DGV

Sehr geehrte Frau Simon,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach dem DGV-Vorgabensystem sind alle DGV-Mitglieder schon seit etlichen Jahren gehalten, die jährliche Überprüfung der Vorgaben durchzuführen. Die Tatsache, dass Golfclubs dies nicht machen, da es in der Vergangenheit ohne die Software zu aufwändig war und auch heute vielleicht noch zu "unpopulär" ist, Vorgaben von Mitgliedern zu verändern, sollte einen verantwortungsvollen Vorgabenausschuss nicht von seinen Pflichten abbringen.

Sollten Sie zu einzelnen Herauf- oder Herabsetzungen unsere Ansicht zur Entscheidungsfindung hören wollen, nehmen wir gerne dazu Stellung. Sie können jedoch im Allgemeinen davon ausgehen, dass ein Spieler, dessen Vorgabe heraufgesetzt wird und der dagegen Einspruch einlegt, sich bewusst ist, dass er die ehemalige Vorgabe nicht mehr spielt, denn sonst würde er sich für die zusätzlichen Vorgabenschläge bedanken und sich wieder im Laufe der nächsten Wettspiele auf seine alte Vorgabe herunterspielen. Gleiches gilt im übrigen auch für Spieler, die bevorzugt nur an nicht vorgabenwirksamen Wettspielen teilnehmen, damit die Vorgabe sich nicht verändert. Ein solches Verhalten darf somit vereinzelt auch als Eingeständnis des Spielers gewertet werden, dass seine Vorgabe nicht mehr in Reichweite seiner Spielfähigkeit liegt.

Da eine Vorgabe die aktuelle Spielfähigkeit eines Golfers widerspielegeln soll, ist niemandem damit geholfen, eine völlig unzutreffende Vorgabe über Jahre mit sich zu schleppen, die einen Spieler nur daran hindert, auf Netto-Ergebnislisten einen einigermaßen respektablen Platz einzunehmen.

Ein Einspruch gegen Heraufsetzungen ist somit verständlich, wenn es sich um Spieler handelt, deren Vorgabe nicht mehr stimmt und deren Ziel im Golf eine bestimmte Vorgabe war. Dies ist jedoch keine hinreichende Begründung, die Heraufsetzung rückgängig zu machen. Ein Vorgabe ist ein Mittel zum Vergleich von Nettoergebnissen und kein Statussymbol. Sinngemäß gilt es, dass der Einspruch gegen eine Herabsetzung darin begründet sein kann, dass der Spieler sich der Möglichkeit beraubt sieht, bequem mit einer zu hohen Vorgabe in nicht vorgabenwirksamen Wettspielen Preise zu gewinnen.

Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich von Garn
- Golfregularien & Regeln -